ODYL | Premium Qualität Glulam/CLT House
Eine Garantie ist ein Versprechen oder eine Zusicherung, die die Qualität oder Haltbarkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung festlegt. Eine Gewährleistung (oder ein Rechtsvertrag) beschreibt die gewährten Garantien, die Bedingungen, unter denen der Verkäufer haftet, und die ausgeschlossenen Bedingungen.
Baugewährleistungen geben dem Käufer die Zusicherung, dass das gekaufte Haus bestimmte Erwartungen erfüllt. Vereinfacht gesagt, ist es ein Versprechen, dass das Haus …
Was ist in einem Vertrag zu erwarten?
Es gibt zwei Arten von Garantien, die immer Bestandteil des Vertrags sind:
Stillschweigende Gewährleistungen – das Gesetz gewährt Verträgen bestimmte Schutzrechte, unabhängig davon, ob diese im Vertrag explizit aufgeführt sind oder nicht. Jeder Vertrag enthält ungeschriebene Versprechen, da es unmöglich ist, alles im Detail festzulegen. In diesem Fall geht das Gesetz davon aus, dass die Baugewährleistung garantiert, dass das Gebäude einen bestimmten Qualitätsstandard erfüllt. Dies lässt sich in zwei Kategorien unterteilen:
Weder die Gewährleistung der Bewohnbarkeit noch die Gewährleistung der Bauausführung verlangen, dass das Gebäude hundertprozentig perfekt ist, da sie nicht für kleinere Reparaturen oder rein ästhetische Mängel gedacht sind. Sie ersetzen auch keine ausdrücklichen Gewährleistungen!
Ausdrückliche Gewährleistungen – die Gewährleistung ist direkt im Vertrag festgehalten. Die ausdrückliche Gewährleistung eines Auftragnehmers hat (in den meisten Fällen) Vorrang vor einer stillschweigenden Gewährleistung. Das bedeutet, dass Auftragnehmer und Käufer für das haften, was im Vertrag steht. Eine gut formulierte Gewährleistung beschreibt präzise die Pflichten des Auftragnehmers und legt klar fest, unter welchen Umständen und innerhalb welchen Zeitraums eine Gewährleistung gewährt werden soll. Beispiel: Der Auftragnehmer gewährt eine fünfjährige Gewährleistung (zeitlich festgelegt) für strukturelle Mängel an den tragenden Bauteilen eines Hauses (detailliert). Dazu gehören: Fundament, Balken, tragende Wände, Bodenanker, Dachstühle, tragende Wände und alle anderen Bauteile, die Kräften und Momenten standhalten sollen. Türen, Fenster und nicht tragende Wände sind jedoch von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer gewährt außerdem eine zweijährige Gewährleistung für kleinere Mängel, die nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
Typische Garantieausschlüsse
Verträge entbinden den Auftragnehmer in der Regel von der Verantwortung, Mängel zu beheben oder Bauteile auszutauschen, wenn der Schaden oder Mangel auf Folgendes zurückzuführen ist:
höhere Gewalt
Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung aufgrund höherer Gewalt, also außergewöhnliche, unvorhergesehene Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, sind ebenfalls üblich. Je nach Vertragsbestimmungen können folgende Sachverhalte als höhere Gewalt gelten:
Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Garantie Ihnen absolute Sicherheit bietet?
Bevor Sie einziehen! Gehen Sie das Haus gemeinsam mit dem Bauunternehmer durch, um sicherzustellen, dass es gemäß Plan und den vertraglich vereinbarten Ausstattungsmerkmalen gebaut wurde. Notieren und fotografieren Sie alle Mängel und besprechen Sie mit dem Bauunternehmer, wie diese behoben werden sollen.
Bevor der Bauunternehmer das Haus an den Käufer übergibt, muss er die im Vertrag festgelegten Mängel beheben und Anweisungen zur Wartung der Haussysteme übergeben.